Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)
Matthias Jourdan
Geprüfter Sachverständiger für Oldtimer- und Fahrzeugbewertungen
Selbständige freiberufliche wissenschaftliche und technische Tätigkeit
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge über Gutachten, Bewertungen und fachtechnische Stellungnahmen zwischen
Matthias Jourdan
Geprüfter Sachverständiger für Oldtimer- und Fahrzeugbewertungen
Schönblick 34
75223 Niefern-Öschelbronn
E-Mail: jourdan@oldtimer-sachverständiger.de
Telefon: +49 172 7141367
– nachfolgend „Sachverständiger“ –
und dem jeweiligen Auftraggeber.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung eines Gutachtens, einer fachlichen Bewertung oder einer fachtechnischen Stellungnahme zu dem im Auftrag bezeichneten Fahrzeug.
Das Gutachten dient – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – ausschließlich dem im Auftrag genannten Zweck (z. B. Marktwertermittlung, Versicherungsbewertung, Dokumentation des Fahrzeugzustands).
Reparatur-, Instandsetzungs-, Handels- oder Vermittlungsleistungen sind nicht Vertragsgegenstand.
Eine Verwendung für andere Zwecke erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers.
§ 3 Auftragserteilung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftrag kommt durch schriftliche Beauftragung, Textform (z. B. E-Mail) oder durch ausdrückliche Bestätigung des Angebots zustande.
Der Auftraggeber hat alle für die Gutachtenerstellung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Fahrzeugdokumente
- Vorbesitzerhistorie
- Restaurierungsnachweise
- Rechnungen
- Umbau- oder Instandsetzungsnachweise
Unvollständige oder unzutreffende Angaben können das Gutachtenergebnis beeinflussen.
Verzögerungen oder Mehraufwand infolge unvollständiger oder unrichtiger Angaben gehen nicht zu Lasten des Sachverständigen.
§ 4 Auftragsdurchführung
Der Sachverständige führt den Auftrag persönlich, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen durch.
Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch:
- Sichtprüfung
- Dokumentenprüfung
- Fotodokumentation
- Zustands- und Plausibilitätsprüfung
Eine vollständige technische Zerlegung oder verdeckte Untersuchung erfolgt nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Verdeckte Mängel oder nicht erkennbare Schäden können nicht ausgeschlossen werden.
Termine und Bearbeitungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt gemäß individueller Vereinbarung, hilfsweise nach dem im Angebot genannten Honorar.
Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten, Fremdleistungen, Dokumentationskosten) werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung ab Rechnungseingang innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Sachverständige berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.
Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Das Gutachten ist urheberrechtlich geschützt.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den im Auftrag genannten Zweck.
Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwendung zu Werbezwecken ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Sachverständigen zulässig.
§ 7 Haftung
Der Sachverständige haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung ist – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – der Höhe nach auf die vereinbarte Vergütung des jeweiligen Auftrags begrenzt.
§ 8 Verjährung
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung des Gutachtens, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht
Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Wege des Fernabsatzes geschlossen, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Absatz 4 BGB vorzeitig, wenn der Sachverständige die beauftragte Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Auftraggeber
- ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Sachverständige vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung beginnt, und
- seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
Ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers
Der Auftraggeber erklärt mit Auftragserteilung ausdrücklich, dass der Sachverständige vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Leistung beginnen soll.
Kein Widerrufsrecht bei Unternehmern
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Sachverständigen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AAB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand 1.02.2026
